Nie wieder eine Prüffrist verpassen – Wir erinnern Sie rechtzeitig!
Jetzt kostenlos anmeldenRöntgeneinrichtungen müssen nach § 88 StrlSchV alle 5 Jahre durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen geprüft werden. Eine versäumte Prüffrist kann zu Bußgeldern und rechtlichen Problemen führen.
Unser kostenloser Erinnerungsservice hilft Ihnen, keine Prüffrist mehr zu verpassen. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Prüffrist, damit Sie entspannt planen können.
Unser Erinnerungsservice ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.
Wir melden uns ca. 3 Monate vor Ablauf Ihrer Prüffrist bei Ihnen.
Vermeiden Sie Bußgelder durch fristgerechte Prüfungen nach § 88 StrlSchV.
Füllen Sie einfach unser kurzes Formular aus und teilen uns den Termin Ihrer nächsten Prüfung mit.
Wir erfassen Ihren Prüftermin in unserem System und überwachen die Frist für Sie.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Prüffrist kontaktieren wir Sie zur Terminvereinbarung.
Unser Erinnerungsservice ist eine kostenlose Serviceleistung und entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Verpflichtung, die Prüffristen gemäß StrlSchV zu überwachen. Die Teilnahme am Erinnerungsservice ist unverbindlich und kann jederzeit beendet werden.
Melden Sie sich kostenlos an und verpassen Sie keine Prüffrist mehr!