Erinnerungsservice für Röntgenprüfungen

Nie wieder eine Prüffrist verpassen – Wir erinnern Sie rechtzeitig!

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Nie wieder eine Prüffrist verpassen

Röntgeneinrichtungen müssen nach § 88 StrlSchV alle 5 Jahre durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen geprüft werden. Eine versäumte Prüffrist kann zu Bußgeldern und rechtlichen Problemen führen.

Unser kostenloser Erinnerungsservice hilft Ihnen, keine Prüffrist mehr zu verpassen. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Prüffrist, damit Sie entspannt planen können.

100% Kostenlos

Unser Erinnerungsservice ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.

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Rechtzeitige Erinnerung

Wir melden uns ca. 3 Monate vor Ablauf Ihrer Prüffrist bei Ihnen.

⚖️

Rechtssicherheit

Vermeiden Sie Bußgelder durch fristgerechte Prüfungen nach § 88 StrlSchV.

So funktioniert unser Erinnerungsservice

1️⃣

Anmeldung

Füllen Sie einfach unser kurzes Formular aus und teilen uns den Termin Ihrer nächsten Prüfung mit.

2️⃣

Wir speichern Ihre Prüffrist

Wir erfassen Ihren Prüftermin in unserem System und überwachen die Frist für Sie.

3️⃣

Automatische Erinnerung

Etwa 3 Monate vor Ablauf der Prüffrist kontaktieren wir Sie zur Terminvereinbarung.

📋 Rechtlicher Hinweis

Unser Erinnerungsservice ist eine kostenlose Serviceleistung und entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Verpflichtung, die Prüffristen gemäß StrlSchV zu überwachen. Die Teilnahme am Erinnerungsservice ist unverbindlich und kann jederzeit beendet werden.

Jetzt für Erinnerungsservice anmelden

Melden Sie sich kostenlos an und verpassen Sie keine Prüffrist mehr!

Optional: Geben Sie die Anzahl Ihrer Geräte an.
Wann wurde die letzte Sachverständigenprüfung durchgeführt? (Wiederkehrende Prüfung ist spätestens 5 Jahre danach fällig)