Prüfung Ihrer Röntgengeräte und Störstrahler. Egal ob erstmalige Prüfung im Anzeigeverfahren (§ 19 StrlSchG), Genehmigungsverfahren (§ 12 StrlSchG) oder wiederkehrende Prüfung (§ 88 StrlSchV).
Umfassende Strahlenschutzberatung, Strahlenschutzmessungen und Erstellung von Strahlenschutzkonzepten nach StrlSchG und StrlSchV.
Radioaktive Stoffe: Freigabeverfahren nach § 31 StrlSchV sowie Unterstützung bei der Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.
Unterstützung bei der Erstellung von Fachanweisungen, Betriebsanweisungen und weiteren betrieblichen Unterlagen.
Praktischer Strahlenschutz, jährliche Unterweisung, Freigabe nach StrlSchV und Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Röntgen, Störstrahler und radioaktive Stoffe bieten wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Unser Team aus Sachverständigem, Strahlenschutzbeauftragten und Ingenieuren steht für Kompetenz und Flexibilität.