Röntgenprüfung in Schwaben

Behördlich bestimmter Sachverständiger aus Ihrer Region

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Ihr regionaler Partner für Sachverständigenprüfungen

Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG bieten wir in Schwaben kurzfristige und flexible Termine für die Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtungen und Störstrahler.

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Zahnarztpraxen

Prüfung von Dentalröntgen, Tubus, OPG und DVT

  • Intraoral-Röntgengeräte
  • Panoramaschichtgeräte (OPG)
  • Digitale Volumentomographie (DVT)
  • Kombi-Geräte
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Tierarztpraxen

Veterinärmedizinische Röntgenanlagen

  • Kleintier-Röntgen
  • Großtier-Röntgen
  • Mobile Röntgengeräte
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Industrie & Forschung

Technische Anwendungen

  • Poströntgen, Frachtröntgen, Gepäckröntgen
  • Produktionsanlagen, z.B. Lebensmittelindustrie
  • Röntgenräume
  • Qualitätskontrolle
  • Laborgeräte

Unser Einsatzgebiet

Wir sind in ganz Schwaben für Sie im Einsatz. Besonders in folgenden Regionen bieten wir kurze Anfahrtswege:

Landkreise

  • Augsburg und Umgebung
  • Aichach-Friedberg
  • Günzburg
  • Dillingen a.d.Donau
  • Neu-Ulm
  • Ostallgäu (auch Ober- und Unterallgäu)
  • Lindau (Bodensee)
  • Donau-Ries

Kreisfreie Städte

  • Memmingen
  • Augsburg
  • Kaufbeuren
  • Kempten (Allgäu)
  • Weitere Städte und Gemeinden

Auch bundesweiter Service möglich!

Ihre Vorteile als regionaler Kunde

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Kurze Anfahrtswege

Als regionaler Anbieter sind unsere Anfahrtskosten gering und wir können schneller vor Ort sein als überregionale Anbieter.

Kurzfristige Termine

Flexible Terminplanung und auch kurzfristige Termine möglich - auch am Wochenende nach Absprache.

Behördliche Bestimmung

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bescheid: 4-8803.00-130047/2025

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Persönlicher Service

Direkter Ansprechpartner, keine Callcenter - Sie erreichen uns persönlich.

Unsere Prüfleistungen

Erstprüfung im Anzeigeverfahren

Prüfung nach § 19 StrlSchG vor der ersten Inbetriebnahme anzeigepflichtiger Röntgeneinrichtungen.

Erstprüfung im Genehmigungsverfahren

Prüfung nach § 12 StrlSchG für genehmigungspflichtige Anlagen.

Wiederkehrende Prüfung

Alle 5 Jahre erforderliche Prüfung nach § 88 StrlSchV. Wir erinnern Sie rechtzeitig!

Prüfung nach Änderungen

Bei wesentlichen Änderungen (Standortwechsel, Umbau, Gerätetausch) erforderliche Prüfung.

Störstrahler-Prüfung

Prüfung von Störstrahlern, deren Betrieb nach § 12 StrlSchG genehmigungspflichtig ist.

Strahlenschutzberatung

Umfassende Beratung zu allen Fragen des Strahlenschutzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern.

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Sie benötigen eine Sachverständigenprüfung in Schwaben? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot!

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Telefon

+49 (0) 8165 9905162

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E-Mail

xray@r-i-s-k.de

Schnelle Antwort garantiert

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Adresse

Hoflach 3
82239 Alling
Bayern