Behördlich bestimmter Sachverständiger aus Ihrer Region
Jetzt Termin anfragenAls behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG bieten wir in Schwaben kurzfristige und flexible Termine für die Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtungen und Störstrahler.
Prüfung von Dentalröntgen, Tubus, OPG und DVT
Veterinärmedizinische Röntgenanlagen
Technische Anwendungen
Wir sind in ganz Schwaben für Sie im Einsatz. Besonders in folgenden Regionen bieten wir kurze Anfahrtswege:
Auch bundesweiter Service möglich!
Als regionaler Anbieter sind unsere Anfahrtskosten gering und wir können schneller vor Ort sein als überregionale Anbieter.
Flexible Terminplanung und auch kurzfristige Termine möglich - auch am Wochenende nach Absprache.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bescheid: 4-8803.00-130047/2025
Direkter Ansprechpartner, keine Callcenter - Sie erreichen uns persönlich.
Prüfung nach § 19 StrlSchG vor der ersten Inbetriebnahme anzeigepflichtiger Röntgeneinrichtungen.
Prüfung nach § 12 StrlSchG für genehmigungspflichtige Anlagen.
Alle 5 Jahre erforderliche Prüfung nach § 88 StrlSchV. Wir erinnern Sie rechtzeitig!
Bei wesentlichen Änderungen (Standortwechsel, Umbau, Gerätetausch) erforderliche Prüfung.
Prüfung von Störstrahlern, deren Betrieb nach § 12 StrlSchG genehmigungspflichtig ist.
Umfassende Beratung zu allen Fragen des Strahlenschutzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern.
Sie benötigen eine Sachverständigenprüfung in Schwaben? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot!