Die Sachverständigenprüfung von Röntgeneinrichtungen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Sie dient dem Schutz Ihres Personals, Ihrer Patienten und Dritter vor unnötiger Strahlenexposition.
Als behördlich bestimmte Sachverständigenorganisation nach § 172 Abs. 1 StrlSchG führen wir bundesweit Röntgenprüfungen durch - insbesondere in Oberbayern, Schwaben und Niederbayern.
Hinweis zu Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräten sowie Schulröntgeneinrichtungen: Bei diesen Vorrichtungen/Geräten ist bei der Erstinbetriebnahme keine Prüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 19 Absatz 3 Satz 1 StrlSchG erforderlich. Diese Vorrichtungen sind gemäß § 88 Absatz 4 Nummer 1 StrlSchV erstmalig spätestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen zu überprüfen.
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir kurzfristig einen Prüftermin mit Ihnen. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
Bei der Prüfung ziehen wir in der Regel folgende Unterlagen heran: Prüfberichte und Prüfbescheinigungen vorausgegangener Sachverständigenprüfungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsprotokolle.
In der Regel haben Sie bereits alle Unterlagen an einem Ort (Papierordner, digitaler Ordner) gesammelt.
Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung der Anlage, um sich einen Überblick über den Zustand der Anlage zu verschaffen.
Zur Überprüfung des Strahlenschutzes werden Messung der Ortsdosisleistung und - bei Dentalsystemen - des Dosisflächenprodukts durchgeführt. Dadurch erfolgt auch die Kontrolle der Abschirmungen.
Zusätzlich erfolgt die Überprüfung der Geräteeinstellungen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen.
Sie erhalten wenige Tage nach der Prüfung den Prüfbericht unseres Sachverständigen. Bei Geräten nach dem Medizinprodukterecht bzw. bei Strahlern mit Bauartzulassung erhalten sie zusätzlich eine Bescheinigung unseres Prüfers.
In der Regel haben Sie alle Unterlagen bereits übersichtlich vorliegen. Wir haben schon viele Ablagesysteme gesehen und finden uns in der Regel selbst zurecht.
Folgende Unterlagen können Sie gerne bereits vorbereiten:
Sie benötigen eine Sachverständigenprüfung Ihrer Röntgeneinrichtung oder haben Fragen zum Anzeige- oder Genehmigungsverfahren?
📞 +49 (0) 8165 9905162
📧 xray@r-i-s-k.de
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