Strahlenschutzberatung

Genehmigungsverfahren nach StrlSchG, Freigaben nach StrlSchV und Dosisoptimierung - pragmatisch und regelkonform

Beratung im Strahlenschutz – strukturiert und ergebnisorientiert

Wir unterstützen Betreiber (Röntgenanlagen, Störstrahler, Radionuklidlabore) bei komplexen Fragestellungen zum Strahlenschutz. Wir liefern profunde Beratung, vollständige Dokumentation und umsetzbare Lösungen für alle gesetzlichen Anforderungen nach StrlSchG und StrlSchV.

Unsere Leistungen richten sich an alle Betreiber aus Industrie, Forschung und Medizin.

Unterstützung bei Genehmigungsanträgen nach § 12 StrlSchG

🧪 Radionuklidlabore

Fachliche Unterstützung bei Planung und Auslegung von Radionuklidlaboren. Wir begleiten Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und bei der Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

  • Auslegung nach DIN 25425-1, DIN 25425-3
  • Umsetzung der DIN 25422
  • Berücksichtigung der SEWD-Richtlinie
  • Umsetzung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RL Inkorporationsüberwachung)
  • Beratung zu Arbeitsabläufen und Schutzmaßnahmen
  • Erfahrung mit diversen Radionukliden (z.B. H-3, Cs-137, Pb-212 oder Ac-225)

🩻 Röntgeneinrichtungen

Unterstützung bei genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtungen, insbesondere bei Sonderanwendungen oder nicht standardisierten Anlagen. Im Rahmen unserer Strahlenschutzberatung greifen wir auch auf unsere Erfahrung aus der Sachverständigenprüfung von Röntgeneinrichtungen zurück.

  • Auslegung von Röntgenkabinen
  • Dimensionierung des baulichen Strahlenschutzes
  • Praxiserprobt durch unsere Röntgenprüfungen
  • Strahlenschutzberatung zu den Genehmigungsvoraussetzungen
  • Unterstützung bei behördlichen Rückfragen

⚡ Technische Elektronenbeschleuniger

Beratung für Betreiber technischer Elektronenbeschleuniger – von der Planungsphase bis zur Genehmigung.

  • Strahlenschutzkonzepte
  • Abschirmungs- und Dosisberechnungen
  • Erstellen von Antragsunterlagen
  • Begleitung im Genehmigungsverfahren

Unterstützung bei der Freigabe radioaktiver Stoffe nach § 31 StrlSchV

Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Vorbereitung und Durchführung von Freigabeverfahren für radioaktive Stoffe, Gebäude oder Anlagenteile.

📊 Freigabemessungen & Bewertung

  • Freigabe nach DIN 25457-1
  • In-situ-Messungen nach DIN 25457-6
  • Bewertung anhand des 10-µSv-Kriteriums

📄 Dokumentation & Behördenkommunikation

  • Erstellen von Freigabekonzepten
  • Erstellung prüffähiger Freigabedokumentationen
  • Fachliche Begleitung bei Rückfragen der Behörde

🔍 Ausnahmen nach § 31 (5) StrlSchV

  • Technische Bewertung, ob eine Ausnahme von der Freigabe in Betracht kommt
  • Begründung gegenüber der zuständigen Behörde
  • Fachliche Begleitung bei Rückfragen der Behörde
  • Erstellung der erforderlichen betrieblichen Unterlage nach § 31 (5) StrlSchV

Beratung zur Dosisminimierung / ALARA

Die Optimierung der Strahlenexposition nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) ist ein zentrales Element des Strahlenschutzes. Wir unterstützen Sie dabei, Expositionen systematisch zu analysieren und praxiserprobte Maßnahmen zur Dosisreduzierung umzusetzen.

🔍 Analyse bestehender Arbeitsabläufe

Bewertung von Tätigkeiten, Arbeitsplätzen und Expositionssituationen mit dem Ziel, unnötige Dosisbelastungen (Direktstrahlung und Inkorporation) zu identifizieren.

🛠️ Technische & organisatorische Maßnahmen

Ableitung konkreter Maßnahmen zur Dosisreduktion – von Abschirmungen über Arbeitsabläufe bis hin zur Festlegung von Dosisrichtwerten nach § 72 StrlSchV.

📄 Dokumentation & Nachweisführung

Unterstützung bei der nachvollziehbaren Dokumentation der ALARA-Bewertung für interne und externe HSE-Audits sowie die Aufsichtsbehörde.

Strahlenschutzberatung anfragen

Gerne unterstützen wir Sie bei konkreten Fragestellungen oder Projekten im Bereich Strahlenschutz. Sprechen Sie uns an! Wir beraten sachlich und lösungsorientiert. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.