Strahlenschutzprüfung durch einen Sachverständigen nach § 172 StrlSchG für Industrie, Forschung und Sicherheitstechnik
Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG führen wir Sachverständigenprüfungen an technischen Röntgenanlagen und Störstrahlern durch – vom Gepäckscanner am Flughafen über industrielle CT-Systeme bis zum Elektronenmikroskop im Forschungslabor.
Technische Röntgenanlagen dienen der Materialprüfung, Qualitätssicherung, Sicherheitskontrolle und Forschung. Wir kennen die spezifischen Anforderungen bei der Strahlenschutzprüfung dieser Anwendungen und bieten flexible Prüftermine, die sich an Ihren Produktions- oder Betriebsabläufen orientieren.
Wir prüfen technische Röntgenanlagen und Störstrahler in allen industriellen und wissenschaftlichen Bereichen
Prüfung von Röntgensystemen für Sicherheitskontrollen in sensiblen Bereichen.
Sachverständigenprüfung von Röntgensystemen für die industrielle Qualitätskontrolle und zerstörungsfreie Prüfung.
Hinweis: Wir prüfen die Röntgenanlagen selbst - nicht die Werkstücke oder Schweißnähte.
Strahlenschutzprüfung analytischer Röntgensysteme für die Materialcharakterisierung.
Sachverständigenprüfung von Röntgenanlagen in der Lebensmittelproduktion.
Prüfung von Anlagen, die Röntgenstrahlung als Nebenprodukt erzeugen (Störstrahler nach StrlSchV).
Hinweis: Störstrahler dürfen nach § 8 StrlSchV nur genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie in Deutschland bauartzugelassen sind oder ihre Beschleunigungsspannung 30 kV nicht überschreitet.
Die Vielfalt technischer Röntgenanwendungen ist groß. Haben Sie eine spezielle Anlage, die hier nicht aufgeführt ist?
Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen nahezu alle technischen Röntgensysteme und Störstrahler – unabhängig von Hersteller, Bauart oder Anwendungsgebiet.
Die Prüfpflichten für technische Röntgenanlagen und Störstrahler richten sich nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Störstrahler sind Anlagen, die Röntgenstrahlung - als Bremsstrahlung - als unbeabsichtigtes Nebenprodukt erzeugen (z.B. Elektronenmikroskope). Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung von genehmigungspflichtigen Störstrahlern wird von der zuständigen Behörde in der Genehmigung festgelegt.
Wir verstehen, dass Produktionsanlagen und Sicherheitssysteme häufig im 24/7-Betrieb laufen. Unsere Prüftermine richten sich nach Ihren Anforderungen.
Effiziente Prüfplanung zur Minimierung von Ausfallzeiten.
Umfassende Erfahrung mit technischen Röntgensystemen und Störstrahlern aller Art.
Technische Röntgenanlagen finden sich in ganz Deutschland. Wir führen bundesweit Prüfungen durch.
Professionelle Berichterstattung für Ihre Behörde und interne Dokumentation.
Wir kennen die Herausforderungen in Produktion, Forschung und Sicherheitsbereichen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie Ihre Röntgenanlage oder Ihren Störstrahler. Wir klären mit Ihnen:
Zur Vorbereitung der Prüfung (bzw. spätestens Vor-Ort) benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Sachverständigenprüfung umfasst:
Nach der Prüfung erhalten Sie zeitnah:
Weitere Details zum allgemeinen Prüfablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Sachverständigenprüfung.
Das hängt von der Art der Anlage ab. In der Regel ist nur für die Prüfung von Not-Aus, Interlocks und vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen ein Anlagenstopp erforderlich. Wir bieten Ihnen an, die Prüfung während geplanter Wartungsfenster oder in produktionsarmen Zeiten durchzuführen. Bei Analysegeräten oder Störstrahlern ist oft nur eine kurzzeitige - oder keine - Unterbrechung notwendig.
Wir besprechen die optimale Vorgehensweise individuell mit Ihnen.
Die Prüfdauer variiert stark je nach Anlagentyp:
Die Prüfung von kleinen Anlagen ist in der Regel in einer Stunde erledigt. Komplexere Anlagen und größere Röntgenräume bzw. Röntgenkabinen benötigen für die Durchführung aller Messungen und die Prüfung von Sicherheitsfunktionen teilweise mehr Zeit.
Ja, selbstverständlich! Störstrahler wie Elektronenmikroskope, Elektronenstrahlschweißanlagen oder Elektronenbeschleuniger (< 1 MeV) unterliegen häufig der Genehmigungspflicht und der Prüfpflicht nach § 88 StrlSchV. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Prüfung verschiedenster Störstrahler.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Art der Anlage, Komplexität, Standort, Anfahrtsweg und Prüfumfang. Gepäckscanner und RFA-Geräte haben andere Anforderungen als große CT-Anlagen.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Ja. Wir prüfen auch individuell gefertigte Anlagen, Prototypen oder Spezialanwendungen. Gerade bei Forschungsanlagen oder Sonderentwicklungen ist eine sachverständige Strahlenschutzprüfung besonders wichtig.
Als unabhängiger Sachverständiger prüfen wir Anlagen aller Hersteller. Gerade bei der erstmaligen Sachverständigenprüfung von Röntgenanlagen kann es sinnvoll sein, die Strahlenschutzprüfung mit der Aufstellung durch den Servicetechniker zu koordinieren. WIr prüfen immer neutral und ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien.
Weitere allgemeine Fragen zur Sachverständigenprüfung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.
Wir führen bundesweit Prüfungen technischer Röntgenanlagen und Störstrahler durch. Unser Schwerpunkt liegt in Bayern, wo wir besonders kurze Reaktionszeiten bieten.
Mehr zu unseren regionalen Schwerpunkten: Oberbayern & Niederbayern | Schwaben
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur Prüfung Ihrer technischen Röntgenanlage oder Ihres Störstrahlers.