Sachverständigenprüfung technischer Röntgenanlagen und Störstrahler

Strahlenschutzprüfung durch einen Sachverständigen nach § 172 StrlSchG für Industrie, Forschung und Sicherheitstechnik

Ihr Sachverständiger für technische Röntgensysteme

Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG führen wir Sachverständigenprüfungen an technischen Röntgenanlagen und Störstrahlern durch – vom Gepäckscanner am Flughafen über industrielle CT-Systeme bis zum Elektronenmikroskop im Forschungslabor.

Technische Röntgenanlagen dienen der Materialprüfung, Qualitätssicherung, Sicherheitskontrolle und Forschung. Wir kennen die spezifischen Anforderungen bei der Strahlenschutzprüfung dieser Anwendungen und bieten flexible Prüftermine, die sich an Ihren Produktions- oder Betriebsabläufen orientieren.

Branchen und Anwendungen

Wir prüfen technische Röntgenanlagen und Störstrahler in allen industriellen und wissenschaftlichen Bereichen

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Sicherheit & Kontrolle

Prüfung von Röntgensystemen für Sicherheitskontrollen in sensiblen Bereichen.

  • Gepäckscanner (Flughäfen, Behörden)
  • Postscanner und Paketsicherheitssysteme
  • Frachtscanner (Cargo)
  • Sicherheitskontrollsysteme für kritische Infrastruktur
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Fertigung & Qualitätssicherung

Sachverständigenprüfung von Röntgensystemen für die industrielle Qualitätskontrolle und zerstörungsfreie Prüfung.

  • Industrie-CT für Bauteilprüfung
  • Röntgensysteme für Guss- und Schweißnahtprüfung
  • Inline-Inspektionssysteme
  • Grobstruktur- und Feinstrukturuntersuchungen
  • Automatisierte Prüfsysteme

Hinweis: Wir prüfen die Röntgenanlagen selbst - nicht die Werkstücke oder Schweißnähte.

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Materialanalyse & Messtechnik

Strahlenschutzprüfung analytischer Röntgensysteme für die Materialcharakterisierung.

  • Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA / XRF)
  • Röntgendiffraktometrie (XRD)
  • Schichtdickenmessgeräte
  • Materialprüfsysteme
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Lebensmittel & Getränkeindustrie

Sachverständigenprüfung von Röntgenanlagen in der Lebensmittelproduktion.

  • Füllstandsmesssysteme
  • Fremdkörperdetektionssysteme
  • Produktkontrollsysteme
  • Inline-Inspektionssysteme für Getränke und Lebensmittel
  • Verpackungskontrolle

Störstrahler

Prüfung von Anlagen, die Röntgenstrahlung als Nebenprodukt erzeugen (Störstrahler nach StrlSchV).

  • Elektronenmikroskope (REM, TEM)
  • Elektronenstrahlschweißanlagen
  • Elektronenstrahllithographie
  • Elektronenbeschleuniger (< 1 MeV) für Forschung und Industrie
  • Elektronenstrahlhärtungsanlagen (< 1 MeV)

Hinweis: Störstrahler dürfen nach § 8 StrlSchV nur genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie in Deutschland bauartzugelassen sind oder ihre Beschleunigungsspannung 30 kV nicht überschreitet.

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Weitere Anwendungen

Die Vielfalt technischer Röntgenanwendungen ist groß. Haben Sie eine spezielle Anlage, die hier nicht aufgeführt ist?

Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen nahezu alle technischen Röntgensysteme und Störstrahler – unabhängig von Hersteller, Bauart oder Anwendungsgebiet.

→ Anfrage stellen

Wann ist eine Prüfung erforderlich?

Gesetzliche Grundlagen für technische Röntgenanlagen und Störstrahler

Die Prüfpflichten für technische Röntgenanlagen und Störstrahler richten sich nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Prüfanlässe im Überblick:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Bei genehmigungspflichtigen Anlagen (§ 12 StrlSchG) oder im Anzeigeverfahren (§ 19 StrlSchG) ist vor der ersten Nutzung eine Sachverständigenprüfung erforderlich
  • Wiederkehrende Prüfung: Spätestens alle 5 Jahre nach § 88 Abs. 4 StrlSchV
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen: Bei Umbau, Standortwechsel, Austausch wesentlicher Komponenten oder Änderung der Betriebsweise

Besonderheiten bei Störstrahlern:

Störstrahler sind Anlagen, die Röntgenstrahlung - als Bremsstrahlung - als unbeabsichtigtes Nebenprodukt erzeugen (z.B. Elektronenmikroskope). Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung von genehmigungspflichtigen Störstrahlern wird von der zuständigen Behörde in der Genehmigung festgelegt.

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Produktionsorientierte Terminplanung

Wir verstehen, dass Produktionsanlagen und Sicherheitssysteme häufig im 24/7-Betrieb laufen. Unsere Prüftermine richten sich nach Ihren Anforderungen.

  • Wochenendtermine für produktionskritische Anlagen
  • Nachtschichten bei Bedarf
  • Prüfung während geplanter Wartungsfenster
  • Kurzfristige Terminvergabe möglich
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Minimale Betriebsunterbrechung

Effiziente Prüfplanung zur Minimierung von Ausfallzeiten.

  • Klare Abstimmung des Prüfumfangs im Vorfeld
  • Zügige, aber gründliche Durchführung
  • Parallele Prüfung mehrerer Systeme wo möglich
  • Wenn gewünscht, detaillierte Zeitplanung
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Technische Expertise

Umfassende Erfahrung mit technischen Röntgensystemen und Störstrahlern aller Art.

  • Kenntnis verschiedener Anlagentechnologien
  • Erfahrung mit Sonderanfertigungen und Prototypen
  • Verständnis industrieller Anforderungen
  • Moderne, geeichte Messtechnik
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Bundesweite Einsätze

Technische Röntgenanlagen finden sich in ganz Deutschland. Wir führen bundesweit Prüfungen durch.

  • Schwerpunkt in Bayern mit kurzen Reaktionszeiten
  • Bundesweite Prüfungen möglich
  • Erfahrung mit Röntgenkabinen, großen Anlagen und komplexen Standorten
  • Effiziente Anfahrtsplanung
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Vollständige Dokumentation

Professionelle Berichterstattung für Ihre Behörde und interne Dokumentation.

  • Ausführlicher Prüfbericht nach Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)
  • Übersichtliche Darstellung der Dosisleistungsmessungen
  • Versand des Berichts an Sie und die zuständige Behörde
  • Ggf. Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes
  • Schnelle Berichtsbereitstellung
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Verständnis für betriebliche Anforderungen

Wir kennen die Herausforderungen in Produktion, Forschung und Sicherheitsbereichen.

  • Vertraulichkeit bei sensiblen Anlagen
  • Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften
  • Erfüllung Ihrer Zugangs- und HSE-Regeln
  • Pragmatische Lösungen bei komplexen Situationen

Ablauf der Sachverständigenprüfung

1 Kontaktaufnahme und Abstimmung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie Ihre Röntgenanlage oder Ihren Störstrahler. Wir klären mit Ihnen:

  • Art der Anlage (Hersteller, Modell, Verwendungszweck)
  • Bisherige Genehmigungen, Anzeigen und Prüfungen
  • Gewünschter Prüftermin (auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten)
  • Besonderheiten (z.B. Reinraumumgebung, Sicherheitsbereiche)
  • Erforderliche Zugangsberechtigungen oder Sicherheitsunterweisungen

2 Vorbereitung

Zur Vorbereitung der Prüfung (bzw. spätestens Vor-Ort) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vorherige Prüfberichte (bei wiederkehrender Prüfung und Wechsel Ihres Sachverständigen)
  • Technische Dokumentation (Bedienungsanleitungen sowie - falls vorhanden - Bauartzulassung)
  • Informationen zu baulichen Änderungen seit der letzten Prüfung

3 Prüfung vor Ort

Die Sachverständigenprüfung umfasst:

  • Sichtprüfung der Anlage und der Räumlichkeiten
  • Funktionsprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
  • Messung der Ortsdosisleistung im Arbeitsbereich und an den Abschirmungen
  • Überprüfung der Kennzeichnungen und Warnhinweise

4 Prüfbericht

Nach der Prüfung erhalten Sie zeitnah:

  • Detaillierten Prüfbericht mit allen Messergebnissen und Bewertungen
  • Bei festgestellten Mängeln: Auflistung und Kategorie nach SV-RL
  • Ggf. Hinweise zur Verbesserung des Strahlenschutzes

Weitere Details zum allgemeinen Prüfablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Sachverständigenprüfung.

Häufige Fragen zu technischen Röntgenanlagen und Störstrahlern

Müssen wir die Produktion stoppen?

Das hängt von der Art der Anlage ab. In der Regel ist nur für die Prüfung von Not-Aus, Interlocks und vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen ein Anlagenstopp erforderlich. Wir bieten Ihnen an, die Prüfung während geplanter Wartungsfenster oder in produktionsarmen Zeiten durchzuführen. Bei Analysegeräten oder Störstrahlern ist oft nur eine kurzzeitige - oder keine - Unterbrechung notwendig.

Wir besprechen die optimale Vorgehensweise individuell mit Ihnen.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Prüfdauer variiert stark je nach Anlagentyp:

  • RFA-Geräte, Schichtdickenmessgeräte:
  • Elektronenmikroskope:
  • Gepäckscanner:
  • Industrie-CT:
  • Komplexe Großanlagen:

Die Prüfung von kleinen Anlagen ist in der Regel in einer Stunde erledigt. Komplexere Anlagen und größere Röntgenräume bzw. Röntgenkabinen benötigen für die Durchführung aller Messungen und die Prüfung von Sicherheitsfunktionen teilweise mehr Zeit.

Prüfen Sie auch Störstrahler?

Ja, selbstverständlich! Störstrahler wie Elektronenmikroskope, Elektronenstrahlschweißanlagen oder Elektronenbeschleuniger (< 1 MeV) unterliegen häufig der Genehmigungspflicht und der Prüfpflicht nach § 88 StrlSchV. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Prüfung verschiedenster Störstrahler.

Was kostet die Prüfung?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Art der Anlage, Komplexität, Standort, Anfahrtsweg und Prüfumfang. Gepäckscanner und RFA-Geräte haben andere Anforderungen als große CT-Anlagen.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Prüfen Sie auch Prototypen oder Sonderanfertigungen?

Ja. Wir prüfen auch individuell gefertigte Anlagen, Prototypen oder Spezialanwendungen. Gerade bei Forschungsanlagen oder Sonderentwicklungen ist eine sachverständige Strahlenschutzprüfung besonders wichtig.

Arbeiten Sie mit bestimmten Herstellern zusammen?

Als unabhängiger Sachverständiger prüfen wir Anlagen aller Hersteller. Gerade bei der erstmaligen Sachverständigenprüfung von Röntgenanlagen kann es sinnvoll sein, die Strahlenschutzprüfung mit der Aufstellung durch den Servicetechniker zu koordinieren. WIr prüfen immer neutral und ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien.

Weitere allgemeine Fragen zur Sachverständigenprüfung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.

Einsatzgebiet

Wir führen bundesweit Prüfungen technischer Röntgenanlagen und Störstrahler durch. Unser Schwerpunkt liegt in Bayern, wo wir besonders kurze Reaktionszeiten bieten.

Häufig im Einsatz in Bayern:

📍 Großraum München München, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Garching, Ebersberg
📍 Oberbayern Ingolstadt, Rosenheim, Traunstein, Erding
📍 Niederbayern Passau, Deggendorf, Straubing, Landshut, Dingolfing
📍 Schwaben Augsburg, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Neu-Ulm
📍 Weitere Regionen Bundesweite Prüfungen auf Anfrage

Mehr zu unseren regionalen Schwerpunkten: Oberbayern & Niederbayern | Schwaben

Sachverständigenprüfung für Ihre Anlage anfragen

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur Prüfung Ihrer technischen Röntgenanlage oder Ihres Störstrahlers.

📞 +49 (0) 8165 9905162

📧 xray@r-i-s-k.de

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