Sachverständigenprüfung nach § 172 StrlSchG für Klein- und Großtierpraxen
Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG führen wir Sachverständigenprüfungen an tiermedizinischen Röntgenanlagen durch – von der mobilen Röntgeneinheit für Pferde bis zum Zahnröntgen in der Kleintierpraxis.
Wir verstehen die besonderen Anforderungen in Tierarztpraxen und bieten Ihnen flexible Prüftermine mit minimaler Unterbrechung Ihres Praxisbetriebs. Unsere Prüfungen erfolgen zügig, gründlich und mit zuverlässiger Messtechnik.
Vom Kleintier bis zum Pferd – wir prüfen alle tiermedizinischen Röntgenanlagen
Prüfung mobiler Röntgengeräte für Großtiere und Pferde. Wir kennen die besonderen Anforderungen an mobile Systeme und prüfen diese am Einsatzort oder in Ihrer Praxis.
Sachverständigenprüfung stationärer Röntgenanlagen in Kleintier- und Großtierpraxen sowie Tierkliniken.
Prüfung von Dentalröntgengeräten für die Zahnheilkunde – ein zunehmend wichtiger Bereich in modernen Tierarztpraxen.
Wichtig für Tierärzte: Auch mobile Röntgeneinheiten unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht. Der häufige Transport und Einsatz unter wechselnden Bedingungen macht eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig.
Wir wissen, dass Tierarztpraxen oft von früh bis spät geöffnet sind. Deshalb bieten wir Prüftermine an, die zu Ihrem Praxisbetrieb passen. Wenn es Ihnen hilft auch:
Ihre Patienten und deren Besitzer sollen nicht unnötig warten müssen. Unsere Prüfungen sind effizient organisiert:
Wir kennen die Besonderheiten tiermedizinischer Röntgentechnik:
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen für Sie und Ihre Behörde:
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen mit Ihnen:
Bitte halten Sie Ihre Unterlagen zu den Röntgengeräten bereit und stellen Sie sicher, dass das Gerät am Prüftag einsatzfähig ist.
Unser Sachverständiger führt u.a. folgende Prüfungen durch:
Dauer: Typischerweise eine Stunden pro Gerät, abhängig von Art und Umfang der Anlage.
Wenige Tage nach der Prüfung erhalten Sie:
Mehr Details zum allgemeinen Prüfablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Sachverständigenprüfung.
Nein. Unser Prüfer braucht lediglich Zugang zum Gerät und etwas „Unterstützung“ bei der Bedienung Ihres Geräts.
Mobile Einheiten können wir in Ihrer Praxis oder „im Feld“ prüfen. Das Röntgengerät und Ihre Auswerteeinheit (z.B. digitaler Detektor) müssen betriebsbereit sein.
Die festgestellten Mängel werden von unserem Prüfer im Bericht vermerkt und nach Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) kategorisiert. Je nach Kategorie ist eine schriftliche Abmeldung des Mangels, eine erneute Prüfung oder eine eigenverantwortliche Behebung erforderlich.
Weitere allgemeine Fragen beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.
Unser Schwerpunkt liegt in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, wo wir besonders schnelle Reaktionszeiten bieten. Wir führen aber auch bundesweit Prüfungen durch.
Mehr zu unseren regionalen Schwerpunkten: Oberbayern & Niederbayern | Schwaben
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder bei Fragen zur Prüfung Ihrer tiermedizinischen Röntgenanlagen.