Prüfung Ihrer zahnmedizinischen Röntgenanlagen durch einen Sachverständigen nach § 172 StrlSchG
Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG führen wir Sachverständigenprüfungen an zahnmedizinischen Röntgenanlagen durch - vom intraoralem Tubusgerät über das Panoramaröntgengerät bis zur digitalen Volumentomographie.
Wir prüfen Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen Praxen, oralchirurgischen Praxen sowie bei Implantologen. Unsere Prüfungen sind effizient organisiert und ermöglichen eine Prüfung ohne große Störung Ihres Praxisablaufs.
Sachverständigenprüfung von Tubusgeräten für intraorale Aufnahmen – das häufigste Röntgensystem in der zahnärztlichen Praxis.
Prüfung von Orthopantomographen für Übersichtsaufnahmen des gesamten Kiefers.
Sachverständigenprüfung von digitalen Volumentomographen (DVT) und Cone-Beam-Computertomographen (CBCT).
Prüfung von Fernröntgengeräten (Cephalometrie) für kieferorthopädische Diagnostik.
Ihre Praxis kann während der Prüfung geöffnet bleiben. Nur die zu prüfenden Röntgengeräte sind zeitweise nicht verfügbar.
Wir passen uns Ihrem Praxisablauf an und bieten Termine zu verschiedenen Zeiten an.
Umfassende Erfahrung mit allen zahnmedizinischen Röntgensystemen.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen für Ihre zuständige Behörde.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir klären mit Ihnen:
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Unser Sachverständiger führt die Prüfungen durch:
Wenige Tage nach der Prüfung erhalten Sie:
Ausführliche Informationen zum Prüfablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Sachverständigenprüfung.
Die Prüfdauer hängt vom Gerätetyp ab:
Bei mehreren Geräten in einer Praxis können diese nacheinander geprüft werden.
Nein. Ihre Praxis kann während der Prüfung geöffnet bleiben. Nur das jeweils zu prüfende Röntgengerät ist temporär nicht verfügbar. Wir empfehlen, für die Prüfzeit keine Röntgentermine (v.a. für DVT/CBCT) einzuplanen.
Die Kosten variieren je nach Art und Anzahl der Geräte. Intraorale Geräte sind deutlich günstiger als DVT-Systeme. Bei mehreren Geräten in einer Praxis bieten wir Mengenrabatte an.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, kostenloses Angebot.
Wir bieten in der Regel kurzfristige Termine (spätestens innerhalb von 1-2 Wochen) an. Bei abgelaufenen Prüffristen oder dringenden Fällen bemühen wir uns um noch schnellere Termine.
Bei Übernahme einer bestehenden Praxis benötigen Sie als neuer Betreiber (Strahlenschutzverantwortlicher) eine neue Anzeige bzw. Genehmigung. Im Rahmen dieser Anzeige ist eine Sachverständigenprüfung erforderlich – auch wenn die letzte Prüfung noch nicht 5 Jahre zurückliegt.
Nein. Ein Standortwechsel gilt als wesentliche Änderung. Es ist eine neue Sachverständigenprüfung erforderlich, da sich die baulichen Gegebenheiten (Abschirmungen, Raumgröße, etc.) in der Regel ändern und Sicherheitsfunktionen erneut geprüft werden müssen.
Weitere Fragen beantworten wir gerne auf unserer FAQ-Seite oder direkt im persönlichen Gespräch.
Unser Haupteinsatzgebiet liegt in Bayern, wo wir besonders schnelle Reaktionszeiten und kurze Anfahrtswege bieten können. Wir führen jedoch auch bundesweit Prüfungen durch.
Mehr zu unseren regionalen Schwerpunkten: Oberbayern & Niederbayern | Schwaben
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder bei Fragen zur Prüfung Ihrer zahnmedizinischen Röntgenanlagen.