Röntgenprüfung für zahnmedizinische Röntgenanlagen

Prüfung Ihrer zahnmedizinischen Röntgenanlagen durch einen Sachverständigen nach § 172 StrlSchG

Ihr Sachverständiger für zahnmedizinische Röntgenanlagen

Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 StrlSchG führen wir Sachverständigenprüfungen an zahnmedizinischen Röntgenanlagen durch - vom intraoralem Tubusgerät über das Panoramaröntgengerät bis zur digitalen Volumentomographie.

Wir prüfen Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen Praxen, oralchirurgischen Praxen sowie bei Implantologen. Unsere Prüfungen sind effizient organisiert und ermöglichen eine Prüfung ohne große Störung Ihres Praxisablaufs.

Welche zahnmedizinischen Röntgenanlagen prüfen wir?

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Intraorale Röntgengeräte

Sachverständigenprüfung von Tubusgeräten für intraorale Aufnahmen – das häufigste Röntgensystem in der zahnärztlichen Praxis.

  • Fest installierte Geräte
  • Mobile Tubusgeräte
  • Digitale Sensorsysteme
  • Speicherfoliensysteme
  • Filmsysteme mit Entwickler
  • Prüfung aller Geräte in Ihrer Praxis
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Panoramaröntgen (OPG)

Prüfung von Orthopantomographen für Übersichtsaufnahmen des gesamten Kiefers.

  • Analoge OPG-Geräte
  • Digitale Panoramaröntgengeräte
  • Kombisysteme (OPG + Ceph)
  • Dosismessungen
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DVT / CBCT

Sachverständigenprüfung von digitalen Volumentomographen (DVT) und Cone-Beam-Computertomographen (CBCT).

  • In der zahnärztlichen Praxis
  • In der Implantologie
  • In der Kieferorthopädie
  • Prüfung von DVT/CBCT
  • Dosismessungen
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Fernröntgen (FRS)

Prüfung von Fernröntgengeräten (Cephalometrie) für kieferorthopädische Diagnostik.

  • Analoge Fernröntgengeräte
  • Digitale FRS-Systeme
  • Seitliche und frontale Aufnahmen
  • Kombisysteme mit OPG

Wann ist eine Sachverständigenprüfung von Dental-Röntgengeräten erforderlich?

Gesetzliche Prüfpflichten nach StrlSchG und StrlSchV

  • Erstprüfung im Anzeigeverfahren (§ 19 StrlSchG)
  • Erstprüfung im Genehmigungsverfahren (§ 12 StrlSchG)
  • Wiederkehrende Prüfung: Mindestens alle 5 Jahre nach § 88 Abs. 4 StrlSchV für alle Röntgengeräte
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen: Z.B. bei Standortwechsel, baulichen Änderungen am Röntgenraum oder Austausch wesentlicher Komponenten
  • Praxisübernahme: Bei Übernahme einer Praxis ist eine neue Sachverständigenprüfung im Rahmen der Neuanzeige durch den neuen Strahlenschutzverantwortlichen erforderlich

Ihre Vorteile bei der Röntgenprüfung mit RiSK

Effiziente Prüfung ohne Praxisschließung

Ihre Praxis kann während der Prüfung geöffnet bleiben. Nur die zu prüfenden Röntgengeräte sind zeitweise nicht verfügbar.

  • Patiententermine können weiterlaufen
  • Klare Zeitplanung im Vorfeld
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Flexible Terminplanung

Wir passen uns Ihrem Praxisablauf an und bieten Termine zu verschiedenen Zeiten an.

  • Termine vor oder nach Sprechstundenbeginn
  • Mittagspausen-Termine möglich
  • Samstags-Termine auf Anfrage
  • Kurzfristige Terminvergabe
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Fachkompetenz für zahnmedizinische Systeme

Umfassende Erfahrung mit allen zahnmedizinischen Röntgensystemen.

  • Kenntnis zahnmedizinischer Anforderungen
  • Erfahrung mit analogen und digitalen Systemen
  • Prüfung nach aktuellen Normen und Richtlinien
  • Moderne, geeichte Messtechnik
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Vollständige Dokumentation

Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen für Ihre zuständige Behörde.

  • Prüfbericht nach Sachverständigen Prüfrichtlinie (SV-RL)
  • Bescheinigung bei Erstprüfung oder wesentlicher Änderung
  • Übersichtliche Darstellung der Dosismessungen
  • Schnelle Berichterstellung (in der Regel am selben Tag)

Ablauf der Röntgenprüfung in Ihrer Zahnarztpraxis

1 Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir klären mit Ihnen:

  • Anzahl und Art der zu prüfenden Röntgengeräte
  • Gewünschter Prüftermin (auch außerhalb regulärer Sprechzeiten möglich)
  • Besonderheiten (z.B. DVT, mehrere Behandlungszimmer)
  • Benötigte Unterlagen

2 Vorbereitung der Prüfung

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Anzeige- oder Genehmigungsunterlagen Ihrer Röntgengeräte
  • Vorherige Prüfberichte der Sachverständigenprüfung (bei wiederkehrender Prüfung)
  • Protokolle der Abnahmeprüfung bzw. Teilabnahmeprüfung
  • Ergebnisse der Konstanzprüfung
  • Herstellerunterlagen (Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung)

3 Durchführung der Prüfung vor Ort

Unser Sachverständiger führt die Prüfungen durch:

  • Prüfpositionen nach Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)
  • Dosismessungen
  • Dokumentenprüfung

4 Versand des Prüfberichts

Wenige Tage nach der Prüfung erhalten Sie:

  • Prüfbericht nach SV-RL
  • Bei festgestellten Mängeln: Auflistung der Mängel und Mängelkategorie
  • Ggf. Empfehlungen zur Verbesserung des Strahlenschutzes

Ausführliche Informationen zum Prüfablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Sachverständigenprüfung.

Häufige Fragen von Zahnärzten zur Röntgenprüfung

Wie lange dauert die Prüfung pro Gerät?

Die Prüfdauer hängt vom Gerätetyp ab:

  • Intraorale Geräte: ca. 45-60 Minuten
  • OPG: ca. 60-90 Minuten
  • DVT/CBCT: ca. 90-120 Minuten
  • Fernröntgen: ca. 60 Minuten

Bei mehreren Geräten in einer Praxis können diese nacheinander geprüft werden.

Muss ich die Praxis schließen?

Nein. Ihre Praxis kann während der Prüfung geöffnet bleiben. Nur das jeweils zu prüfende Röntgengerät ist temporär nicht verfügbar. Wir empfehlen, für die Prüfzeit keine Röntgentermine (v.a. für DVT/CBCT) einzuplanen.

Was kostet eine Röntgenprüfung?

Die Kosten variieren je nach Art und Anzahl der Geräte. Intraorale Geräte sind deutlich günstiger als DVT-Systeme. Bei mehreren Geräten in einer Praxis bieten wir Mengenrabatte an.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, kostenloses Angebot.

Wie schnell können Sie einen Termin anbieten?

Wir bieten in der Regel kurzfristige Termine (spätestens innerhalb von 1-2 Wochen) an. Bei abgelaufenen Prüffristen oder dringenden Fällen bemühen wir uns um noch schnellere Termine.

Was ist bei einer Praxisübernahme zu beachten?

Bei Übernahme einer bestehenden Praxis benötigen Sie als neuer Betreiber (Strahlenschutzverantwortlicher) eine neue Anzeige bzw. Genehmigung. Im Rahmen dieser Anzeige ist eine Sachverständigenprüfung erforderlich – auch wenn die letzte Prüfung noch nicht 5 Jahre zurückliegt.

Gilt die Prüfung bei Standortwechsel weiter?

Nein. Ein Standortwechsel gilt als wesentliche Änderung. Es ist eine neue Sachverständigenprüfung erforderlich, da sich die baulichen Gegebenheiten (Abschirmungen, Raumgröße, etc.) in der Regel ändern und Sicherheitsfunktionen erneut geprüft werden müssen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne auf unserer FAQ-Seite oder direkt im persönlichen Gespräch.

Regionaler Schwerpunkt in Bayern

Unser Haupteinsatzgebiet liegt in Bayern, wo wir besonders schnelle Reaktionszeiten und kurze Anfahrtswege bieten können. Wir führen jedoch auch bundesweit Prüfungen durch.

Regelmäßig im Einsatz in:

📍 Großraum München München, Fürstenfeldbruck, Garching, Dachau, Freising, Starnberg, Ebersberg
📍 Oberbayern Süd Bad Tölz, Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim, Traunstein
📍 Oberbayern West Landsberg, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen
📍 Niederbayern Landshut, Passau, Deggendorf, Straubing, Dingolfing
📍 Schwaben Augsburg, Memmingen, Kaufbeuren, Kempten
📍 Oberbayern Nord Ingolstadt, Pfaffenhofen, Neuburg, Erding

Mehr zu unseren regionalen Schwerpunkten: Oberbayern & Niederbayern | Schwaben

Röntgenprüfung für Ihre Praxis anfragen

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder bei Fragen zur Prüfung Ihrer zahnmedizinischen Röntgenanlagen.

📞 +49 (0) 8165 9905162

📧 xray@r-i-s-k.de

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