Unsere Leistungen

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Sachverständigenprüfung

Prüfung Ihrer Röntgengeräte und Störstrahler. Egal ob erstmalige Prüfung im Anzeigeverfahren (§ 19 StrlSchG), Genehmigungsverfahren (§ 12 StrlSchG) oder wiederkehrende Prüfung (§ 88 StrlSchV).

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Freigabe & Entsorgung

Radioaktive Stoffe: Freigabeverfahren nach § 31 StrlSchV sowie Unterstützung bei der Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.

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Dokumentation & Unterlagen

Unterstützung bei der Erstellung von Fachanweisungen, Betriebsanweisungen und weiteren betrieblichen Unterlagen.

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Externe Strahlenschutzbeauftrage

Praktischer Strahlenschutz, jährliche Unterweisung, Freigabe nach StrlSchV und Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.

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Prüffrist verschwitzt?

Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine für die Prüfung Ihrer Röntgengeräte.

Nutzen Sie gerne unseren Erinnerungsservice.

Über uns

Ihr Partner für Qualität und Sicherheit

Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Röntgen, Störstrahler und radioaktive Stoffe bieten wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Unser Team aus Sachverständigem, Strahlenschutzbeauftragten und Ingenieuren steht für Kompetenz und Flexibilität.

  • Behördliche Bestimmung nach § 172 StrlSchG
  • Fachkundige Strahlenschutzbeauftragte für Röntgen & radioaktive Stoffe
  • Moderne und geeichte Messtechnik
  • Bundesweiter Service
  • Schwerpunkt der Prüfungen an Röntgengeräten in den Regionen Oberbayern und Niederbayern sowie der Region Schwaben
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Individuelle Beratung

Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns direkt

📞 +49 (0) 8165 9905162

📧 xray@r-i-s-k.de