Prüfung Ihrer Röntgengeräte und Störstrahler. Egal ob erstmalige Prüfung im Anzeigeverfahren (§ 19 StrlSchG), Genehmigungsverfahren (§ 12 StrlSchG) oder wiederkehrende Prüfung (§ 88 StrlSchV).
Radioaktive Stoffe: Freigabeverfahren nach § 31 StrlSchV sowie Unterstützung bei der Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.
Unterstützung bei der Erstellung von Fachanweisungen, Betriebsanweisungen und weiteren betrieblichen Unterlagen.
Praktischer Strahlenschutz, jährliche Unterweisung, Freigabe nach StrlSchV und Entsorgung bei Ihrer Landessammelstelle.
Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine für die Prüfung Ihrer Röntgengeräte.
Nutzen Sie gerne unseren Erinnerungsservice.
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Röntgen, Störstrahler und radioaktive Stoffe bieten wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Unser Team aus Sachverständigem, Strahlenschutzbeauftragten und Ingenieuren steht für Kompetenz und Flexibilität.