Jetzt Termin für die Sachverständigenprüfung vereinbaren – wir kommen kurzfristig zu Ihnen.
Sie haben einen Brief Ihrer Behörde erhalten, dass die Prüffrist Ihrer Röntgeneinrichtung abgelaufen ist?
Der nächste Schritt ist dringend aber unkompliziert: Zeitnah einen Termin mit einem behördlich bestimmten Sachverständigen vereinbaren, Röntgengeräte prüfen lassen –
und schon ist die behördliche Anforderung erfüllt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir finden gemeinsam einen kurzfristigen Termin in Ihrer Praxis, Ihrer Klinik oder Ihrem Betrieb.
Oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Startseite.
Was Sie bereitlegen sollten, haben wir auf unserer Seite zum Ablauf der Sachverständigenprüfung zusammengefasst. In der Regel ist der Vorbereitungsaufwand für Sie gering.
Nutzen Sie unseren Erinnerungsservice! Wir unterstützen Sie unverbindlich und kostenfrei dabei, Ihre Prüffristen im Blick zu behalten.
Wir sind behördlich bestimmte Sachverständige nach § 172 StrlSchG (LfU Bayern) und führen Röntgenprüfungen schwerpunktmäßig in Oberbayern und Niederbayern sowie in Schwaben durch – und bundesweit auf Anfrage.
Wir prüfen Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen und der Industrie (Lebensmittel, Pharma, Flughäfen, Forschung u.v.m.).
Wir sind Mo–So erreichbar und finden einen Termin, der zu Ihrem Betrieb passt.